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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft
Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.
Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen
Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.
Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich
Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.
Versteigerung der Immobilie
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.
Vermietung
Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder zur Webseite das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.
Verkauf der Immobilie
Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.